Lieferanten, Kunden und offene PostenFür Steuerkanzleien

Lieferantenkonten mit DATEV abstimmen

Lieferantenidentitäten und Kontonummern zwischen Hans und DATEV abstimmen, ohne importierte Historie umzuschreiben.

Kurzfassung

Ein Lieferant, den Ihre Kanzlei bereits kennt, sollte nicht bei jeder Übergabe aus einem anderen System neu entstehen. Starten Sie Hans mit unterstützten Stammdaten, prüfen Sie die rechtliche Identität und vereinbaren Sie das Zielkonto. Wurden für denselben Lieferanten zwei Nummern angelegt, speichern Sie die richtige Zuordnung vor dem Import. Dieser Leitfaden zeigt die Korrektur, ihre Wirkung und die Prüfung in DATEV. Außerdem erklärt er, warum ein Lieferantensaldo keine Historie einzelner Rechnungen ersetzt.

Autor
DeinHans Team
DeinHans Redaktion
Redaktionelle Prüfung
DeinHans Team
Redaktionell geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben · 30. September 2026
Aktualisiert
28. September 2026
3 Min. Lesezeit
Ablauf
27. September 2026
Inhaltsverzeichnis öffnen

Das Wichtigste

  • Rechtlichen Lieferanten vor den Kontonummern prüfen.
  • Vereinbartes Zielkonto für spätere Exporte speichern.
  • Eine Zuordnungsänderung repariert kein bereits importiertes Paket.
  • Vor Annahme die tatsächliche empfangende Buchhaltung prüfen.

Derselbe Lieferant, zwei Nummern

Ein fiktiver Lieferant wird in DATEV bereits unter 70042 geführt. Hans hat denselben geprüften Lieferanten unabhängig als 70088 angelegt. Die Nummern sind Beispiele, keine Kontierungsempfehlungen.

VorherVereinbarte ZuordnungZu prüfendes Ergebnis
Gleicher Lieferant, zwei NummernHans-Lieferant → DATEV 70042Exportvorschau zeigt das vereinbarte Konto
Neue Rechnung über 357 €Zuordnung verwendenRechnung landet beim bestehenden Lieferanten
Zugehörige Zahlung über 357 €Verknüpfung erhaltenKeine doppelte Rechnung, Lieferantenanlage oder Bankbewegung

Nach dem Speichern können spätere Exporte die Zuordnung wiederverwenden. Die Kanzlei muss dieselbe Beziehung nicht jeden Monat neu nummerieren. Das konfigurierte Paket enthält erforderliche Ergänzungen der Lieferanten-/Kundenstammdaten, soweit anwendbar.

Ein ähnlicher Name reicht nicht

Vergleichen Sie Rechnungsaussteller und verfügbare rechtliche Identifikatoren mit dem Stammsatz der Kanzlei. Eine Marke kann über mehrere Gesellschaften abrechnen. Umgekehrt kann eine andere Schreibweise denselben Lieferanten bezeichnen.

Gehört 70042 einer anderen rechtlichen Einheit, darf das Konto nicht aus Bequemlichkeit wiederverwendet werden. Klären Sie den Konflikt mit der Kanzlei. Auch ein gemeinsames Inkasso- oder Zahlungskonto beweist keine identische Lieferantenidentität.

Ist die Identität unklar, hilft gleiche Marke, anderer rechtlicher Lieferant.

Die Zuordnung im richtigen Stadium korrigieren

Stand des PaketsVorgehen
Noch nicht exportiertKorrigierte Zuordnung speichern und Vorschau prüfen
Exportiert, noch nicht importiertÜberholte Datei kennzeichnen und vereinbarten Ersatz verwenden
Bereits importiertKorrektur in der empfangenden Buchhaltung abstimmen; Doppelimport verhindern

Eine Änderung für künftige Exporte schreibt weder gebuchte Historie noch ältere Pakete um. Die DATEV-Buchungsstapelbeschreibung definiert das Dateiformat; den tatsächlichen Import prüft die Kanzlei in ihrer Umgebung.

Salden und Rechnungsdetails auseinanderhalten

Ein Lieferantenanfangssaldo von 2.400 € erhält einen Ausgangsbetrag. Er zeigt nicht, ob zwei Rechnungen, eine Korrektur oder Teilzahlungen dahinterstehen. Spätere Zuordnungen auf Rechnungsebene können daher Unterlagen aus dem bisherigen Archiv benötigen.

Vereinbaren Sie Stichtag, Umfang der Saldenübernahme und Ablage der Historie. Eine vollständige OPOS-Historie entsteht nicht durch den Import eines aggregierten Saldos.

Ein kleiner Test für den ersten Monat

Nutzen Sie einen bestehenden Lieferanten, einen wirklich neuen Lieferanten und einen bewusst gewählten Nummernkonflikt. Prüfen Sie nach dem Import Identitäten, Rechnungsbeträge und Bankbewegungen. Nehmen Sie eine Zahlung auf einen früheren Saldo hinzu, wenn das im Alltag des Mandanten vorkommt.

Hans erleichtert die Fortführung: Neue Monatsarbeit folgt bestehenden Lieferantenidentitäten; korrigierte Zuordnungen bleiben wiederverwendbar. Die Annahmeprüfung bleibt bei der Kanzlei. Den gesamten Start erklärt der Leitfaden zur Einrichtung neben DATEV.

Quellen

Die Quellen wurden am 27. September 2026 geprüft. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung.

  1. § 238 Handelsgesetzbuch – Buchführungspflicht
  2. DATEV Developer Portal – Formatbeschreibung Buchungsstapel

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