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Das Wichtigste
- Prüfen Sie Geschäftsvorfall und Quelle vor den vorgeschlagenen Buchungszeilen.
- Ein ausgeglichener Vorschlag kann fachlich trotzdem falsch oder unvollständig sein.
- Mandantenantworten liefern Fakten; sie ersetzen keine buchhalterische Beurteilung.
- DeinHans bereitet Vorschlag und Prüfkontext vor, bucht oder genehmigt aber nicht stillschweigend.
- Entscheidung und Änderung des Prüfers müssen mit dem Fall verbunden bleiben.
Was bei der Prüfung ankommen sollte
Ein brauchbarer Vorschlag beantwortet:
- Was ist im Unternehmen passiert?
- Welche Originalquelle belegt es?
- Welche Beträge, Daten, Geschäftspartner, Währungen und Zahlungen sind relevant?
- Welche Fakten stammen vom Mandanten?
- Welche Wirkung wird vorgeschlagen?
- Warum ist der Fall routinemäßig, auffällig oder blockiert?
- Welche Aktion kann ich ausführen und was bedeutet sie?
Interne Modellwerte oder verborgene Regeln ersetzen diese Erklärung nicht. Der Prüfer braucht Fakten, Nachweise, vorgeschlagene Wirkungen und den Grund für fachliche Aufmerksamkeit.
Eine sinnvolle Prüfreihenfolge
1. Geschäftsvorfall bestätigen
Beginnen Sie mit Beleg, Umsatznachweis, Auszahlungskomponente, Vertragsrate oder anderer Quelle. Prüfen Sie rechtlichen Geschäftspartner, Betrag, Währung, relevante Daten und Geschäftszweck. Ist der Fall selbst unklar, ist die Zeilenprüfung verfrüht.
2. Mandantenfakten prüfen
Der Mandant kann bestätigen, dass ein Einkauf für einen Kundenworkshop erfolgte, zwei ähnlich benannte Lieferanten rechtlich verschieden sind oder eine Plattformzeile eine Reserve darstellt. Das sind Geschäftsfakten. Er sollte nicht zur Auswahl eines formalen Kontos oder zur schwierigen Umsatzsteuerentscheidung aufgefordert werden.
3. Vorgeschlagene Wirkung prüfen
Prüfen Sie, ob der Vorschlag ausgeglichen, von der Quelle getragen und mit dem gültigen Buchhaltungsrahmen vereinbar ist. Dazu gehören Geschäftspartner, Periode, Kontenwirkung, Steuerbehandlung, Belegverbindung und gegebenenfalls Zahlung oder offener Posten.
4. Ausnahme direkt daneben lesen
Ein Vorschlag kann sichtbar sein, obwohl eine Prüfung fehlgeschlagen ist oder fachliche Beurteilung nötig bleibt. Das ist besser als ein still fehlendes Ergebnis, wenn der Grund verständlich ist. „Widersprüchliche Angaben zum Auslandsanbieter“ hilft; „geringe Sicherheit“ allein nicht.
5. Bewusst freigeben, ändern oder zurückgeben
Freigabe bedeutet, dass der befugte Prüfer das Ergebnis im tatsächlichen Arbeitsablauf akzeptiert. Eine Änderung erhält Grund und Verlauf. Eine Rückgabe erzeugt eine begrenzte nächste Frage statt der pauschalen Bitte um „mehr Informationen“.
Synthetisches Beispiel: gleiche Firma, andere Leistung
Die fiktive „Morgenrot Software GmbH“ berechnet gewöhnlich 119,00 € monatlich für Softwarenutzung. Im Juni stellt sie 1.190,00 € für einen Workshop vor Ort in Rechnung.
| Prüfelement | Nachweis |
|---|---|
| Lieferant | Derselbe rechtliche Anbieter wie bei den Softwarebelegen |
| Quelle | Originalrechnung beschreibt Workshop, Datum und Teilnehmende |
| Mandantenantwort | Workshop diente dem Kundenservice-Team betrieblich |
| Zahlung | Bankbelastung über 1.190,00 € nach dem Workshop |
| Vorbereiteter Vorschlag | Ausgeglichene Arbeitszeilen anhand Beleg und eingerichteten Buchhaltungskontexts |
| Prüfsignal | Wiederkehrendes Lieferantenmuster passt nicht zur aktuellen Leistung und Höhe |
Der falsche Kurzschluss wäre: gleicher Lieferant, also gleiche Behandlung wie die 119,00-€-Softwarebelege. Die Prüfung folgt dem aktuellen Beleg und den Geschäftsfakten. DeinHans kann Quelle vorbereiten, Abweichung sichtbar machen, Zahlung verbinden und Vorschlag darstellen. Konto und Steuerbehandlung entscheidet die Steuerkanzlei.
Zweites Beispiel: eine Auszahlung, mehrere Vorschläge
Eine erkannte Plattformabrechnung enthält Umsätze, Anbietergebühren, Erstattung und Reservebewegung. Der Bankeingang ist nur die Auszahlungs-Kontrolle. Das Prüfmaterial muss die getrennten Bestandteile mit ihrem Quellenbezug erhalten.
Die Kanzlei prüft, ob:
- die Bestandteile die Auszahlung ergeben;
- die Auszahlung zur Bankbewegung passt;
- eine Erstattung nicht im Umsatznachweis und zusätzlich als fremder Aufwand erscheint;
- eine frühere Reservefreigabe keinen zweiten Umsatz erzeugt;
- Gebührennachweise und fachliche Steuerfragen sichtbar sind.
Ein einziger Vorschlag über die Nettoauszahlung würde genau die benötigten Informationen entfernen.
In der Kanzleiansicht bleibt jeder Bestandteil eine eigene Buchungszeile. Das Beispiel zeigt eine Uber-Auszahlung über 4.816,00 €: Fahrtumsätze, Plattformbonus und Trinkgelder laufen über das Plattform-Clearing 1360, die Bank bucht nur die Auszahlung. Im Beispiel vereinnahmt das Unternehmen die ausgewiesenen Fahrertrinkgelder für die Fahrer; sie werden getrennt von den Fahrtumsätzen ausgewiesen.
Uber-Auszahlung: Fahrten, Bonus und Trinkgeld
Uber zahlt 4.816,00 € aus. Hans trennt Fahrtumsätze, Plattformbonus und Trinkgelder und gleicht die Auszahlung über das Plattform-Clearing aus.
- Gegenpartei
- Uber B.V.
- Datum
- 05.05.2026
- Betrag
- 4.816,00 €
1Nachweis
- Gutschrift · CommerzbankAuszahlung Uber B.V.4.816,00 €
- Uber-Unterlagen Mai 2026Fahrten 4.500,00 € · Bonus 141,00 € · Trinkgeld 175,00 €4.816,00 €
2Warum Hans so vorschlägt
- 4.500,00 + 141,00 + 175,00 = 4.816,00 €
- Trinkgeld gehört den Fahrern: 1740, kein Umsatz
- Plattform-Clearing 1360 gleicht auf 0,00 € aus
3Buchungsvorschlag · SKR03
Beträge in EUR Konto Soll Haben 1360Plattform-Auszahlungsclearing 4.816,00 8400Fahrtumsätze 19 % 3.781,51 8400Plattformboni 19 % 118,49 1776Umsatzsteuer 19 % 741,00 1740Mitarbeiter-Trinkgeld 175,00 1200Bank 4.816,00 1360Plattform-Auszahlungsclearing 4.816,00 Ausgeglichen 9.632,00 9.632,00 Umsatz ist nicht Auszahlung: Erlöse und Trinkgelder laufen über das Plattform-Clearing, die Bank bucht nur die Auszahlung.
4Ihre Kanzlei
Gemeinsam bestätigenBeträge stimmen, kein Prüfgrund. Der Fall liegt in „Gemeinsam bestätigen“ und wird mit der Liste bestätigt.
- Alle bestätigen (30)
Was DeinHans tatsächlich vorbereitet
Sind blockierende Sachfragen beantwortet, kann DeinHans einen Buchungsvorschlag mit prüfbaren Zeilen vorbereiten und zur Kanzleiprüfung weiterleiten. Fehler- oder Prüfgründe bleiben sichtbar, statt dass der Prüfer aus einem fehlenden Ergebnis die Ursache erraten muss. Vorschläge können im Kanzleiablauf geprüft, geändert oder freigegeben werden.
Die Grenzen sind wesentlich:
- Ein Vorschlag ist keine Buchung.
- Eine automatische Integritätsprüfung beweist keine fachliche Richtigkeit.
- Eine Mandantenantwort ist keine Steuerentscheidung.
- Ein sichtbarer Bereitschaftsstatus ist keine Einreichung.
- Private Zuordnungen, Regelmechanik, Prompts, Schwellenwerte oder interne Prüftechnik werden nicht veröffentlicht.
- DATEV-Import und nachgelagerte Buchung sind eigene Kontrollen und werden hier nicht garantiert.
Klare Verantwortung
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| Unternehmen | Liefert Originalnachweis und erklärt die wirtschaftlichen Fakten |
| DeinHans | Bereitet Quellenfakten, Fragen, ausgeglichenes Vorschlagsmaterial, Zahlungskontext und Prüfgründe vor |
| Buchhaltung | Prüft Vollständigkeit, fordert fehlende Quellen nach und validiert, dass der dargestellte Fall tatsächlich stattgefunden hat |
| Steuerkanzlei | Prüft Kontierung und Steuerbehandlung, ändert oder genehmigt den Vorschlag und führt befugte Folgeaktionen aus |
Checkliste für Prüfer
- Originalquelle und Geschäftsvorfall sind erkennbar.
- Geschäftspartner, Betrag, Währung und relevante Daten stimmen zum Nachweis.
- Mandantenantworten benennen Fakten und tarnen keine Fachentscheidungen.
- Vorgeschlagene Zeilen sind ausgeglichen und verständlich.
- Zahlung, offener Posten, Auszahlung oder Vertrag sind bei Bedarf verbunden.
- Ausnahmen erklären das Problem in Klartext.
- Vorperiodensaldo, Erstattung oder Zahlung erzeugen denselben Erfolg nicht doppelt.
- Jede Änderung erhält Grund und Prüferaktion.
- Nur eine befugte Fachrolle gibt frei.
Die entscheidende Verbesserung ist nicht mehr Automatisierung am letzten Klick. Es ist ein besseres Prüfobjekt: Quelle, Fakten, vorgeschlagene Wirkung, Ausnahme und menschliche Entscheidung bleiben zusammen.
Quellen
Die Quellen wurden am 21. Juli 2026 geprüft. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung.
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