Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei und DeinHansFür Unternehmen und Steuerkanzleien

Wer liefert, vorbereitet, prüft, freigibt und einreicht?

Praktische Verantwortungsmatrix für Unternehmen, DeinHans, Buchhaltung und Steuerkanzlei bei Belegen, Auszahlungen, Banken, Vorschlägen und Monatsübergabe.

Kurzfassung

Gute Zusammenarbeit in der Buchhaltung beginnt mit klaren Verben und Zuständigkeiten. Das Unternehmen liefert Originalnachweise und erklärt, was geschehen ist. DeinHans ordnet Quellen, rekonstruiert unterstützte Auszahlungen, bereitet Zuordnungen, Fragen und Buchungsvorschläge vor und hält Ausnahmen sichtbar. Die Buchhaltung prüft Vollständigkeit und fordert Fakten nach. Die Steuerkanzlei beurteilt Kontierung und Steuern, ändert oder genehmigt vorbereitete Arbeit und unterschreibt oder reicht nur ein, soweit Auftrag und Befugnis das vorsehen. Software reduziert Rekonstruktion, überträgt aber keine Verantwortung durch einen grünen Status.

Autor
DeinHans Team
DeinHans Redaktion
Geprüft und freigegeben von
DeinHans Team
Redaktionell geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben
Aktualisiert
21. Juli 2026
Veröffentlicht: 22. Juli 2026
5 Min. Lesezeit
Vertiefung
21. Juli 2026
Inhaltsverzeichnis öffnen

Das Wichtigste

  • Trenne Fakten, Vorbereitung, fachliche Prüfung, Freigabe und Einreichung.
  • Frage das Unternehmen nach Geschäftsfakten, nicht nach Konten oder Steuerentscheidungen.
  • Behandle einen Vorschlag als Prüfmaterial und einen Produktabschluss als Ablaufbereitschaft.
  • Gib jeder Ausnahme genau eine nächste Aktion und eine verantwortliche Rolle.
  • DeinHans koordiniert die Übergabe; es ersetzt weder Unternehmen noch Buchhaltung, Steuerkanzlei oder befugten Einreicher.

Warum Zuständigkeiten verschwimmen

Kleine Unternehmen sagen oft: „Mein Steuerberater macht die Buchhaltung“, während dort noch Rechnungen, Auszahlungsberichte, Erklärungen oder vollständige Bankdaten fehlen. Umgekehrt kann ein Upload so wirken, als hätte die Software bereits die Steuerbehandlung genehmigt. Beide Aussagen verschleiern die tatsächlichen Arbeitsschritte.

Der Monatsablauf enthält mindestens fünf verschiedene Handlungen:

  1. Liefern: Was ist passiert, und welcher Nachweis gehört dazu?
  2. Erklären: Welche Fakten sind aus der Quelle nicht erkennbar?
  3. Vorbereiten: Wie hängen Quellen, Berechnungen, Fragen und Vorschläge zusammen?
  4. Prüfen und freigeben: Welche fachliche Behandlung ist richtig?
  5. Unterschreiben oder einreichen: Wer ist dafür beauftragt und befugt?

Wer alles nur „erledigt“ nennt, versteckt fehlende Arbeit und unzulässige Automatisierung.

Zuständigkeiten nach Monatsobjekt

MonatsobjektUnternehmenDeinHansBuchhaltungSteuerkanzlei
LieferantenrechnungLiefert Original und erklärt GeschäftszweckBereitet Fakten, Geschäftspartner, Zahlungskandidat, Fragen und Vorschlagsmaterial vorPrüft Vollständigkeit und fordert Nachweise nachPrüft Kontierung, Steuer, Periode und Freigabe
UmsatznachweisLiefert Rechnung oder Bericht und UmsatzkontextVerbindet Quelle, offenen Posten und Ausgleich, soweit unterstütztPrüft Quellenpopulation und KorrekturenPrüft Entstehung und Steuerbehandlung
PlattformauszahlungLiefert Originalbericht, zugehörige Nachweise und Fakten zu SonderzeilenRekonstruiert erkannte Formate, trennt Bestandteile, prüft Summen, bereitet Bankzuordnung vorPrüft Quellenabdeckung und offene KomponentenPrüft Behandlung von Umsatz, Gebühren, Erstattung und Saldo und gibt frei
BankkontoBestätigt alle Geschäftskonten und erklärt unbekannte BewegungenÜbernimmt Daten, bereitet Kandidaten vor, erkennt Ausnahmen, zeigt Bereitschaft je KontoStimmt Population ab und verfolgt LückenPrüft wesentliche Einordnung und Abschlussauswirkung
BuchungsvorschlagLiefert fehlende wirtschaftliche FaktenZeigt ausgeglichenes Prüfmaterial und GründeValidiert FallvollständigkeitÄndert, genehmigt oder gibt fachlich zurück
MonatsübergabeBestätigt erwartete Quellen und offene FaktenStellt Fälle, Antworten, Zuordnungen und Ausnahmen zusammenPrüft PaketbereitschaftPrüft und führt vereinbarte Folgeaktionen aus

Diese Tabelle ist ein sinnvolles Betriebsmodell, keine universelle rechtliche Aufgabenverteilung. Auftrag, Rechtsform, Sachverhalt und Berufsmandat bestimmen, wer eine bestimmte Erklärung unterschreibt oder einreicht.

Synthetisches Beispiel: Eine Auszahlung blockiert den sonst fertigen Monat

„Westhafen Mobility“ hat gewöhnliche Rechnungen und zwei vollständige Kontoauszüge geliefert. Offen bleibt eine Plattformauszahlung über 8.200,00 €.

Der Bericht enthält zwei Umsatzklassen, Service- und Buchungsgebühren, Erstattung, Chargeback, einbehaltene Reserve und Freigabe einer früheren Reserve. Das Unternehmen hat die Datei hochgeladen, kennt aber den Grund für eine neue Anpassung über 60,00 € nicht.

Was jede Rolle tut

Das Unternehmen liefert und erklärt. Es stellt Originalbericht, Anbieterhinweis, Umsatznachweise und Bankeingang bereit. Es erklärt, dass die Reserve Kundenstreitfälle betrifft, und identifiziert die Mitteilung zur Anpassung. Konto oder Steuerschlüssel wählt es nicht.

DeinHans bereitet vor. Eine erkannte Struktur wird in getrennte Bestandteile zerlegt. Die Kontrollsumme wird mit 8.200,00 € verglichen; die unbekannte Anpassung bleibt als begrenzte Frage sichtbar. Die Freigabe der früheren Reserve bleibt als Saldenbewegung gekennzeichnet und wird nicht als neuer Umsatz kopiert.

Die Buchhaltung prüft. Sie bestätigt Zeitraum, vollständige Berichtslieferung, Gebührennachweis und eindeutige Bankbewegung. Fehlt die Anbieterinformation, fordert sie diese nach.

Die Steuerkanzlei prüft und gibt frei. Sie entscheidet über Umsatzgruppen, Gebühren, Erstattung, Chargeback, Reserve und Anpassung, ändert oder genehmigt die Vorschläge und beurteilt die Abschlussfähigkeit.

Das Ergebnis lautet nicht „KI hat die Auszahlung gebucht“. Es ist ein rekonstruierter Fall, in dem Quellenfakten, Vorbereitung und Fachentscheidung unterscheidbar bleiben.

Wie eine gute Frage an das Unternehmen aussieht

Frage nach beobachtbaren Fakten:

  • „Zu welchem Kundenvorgang gehört die Erstattung über 180,00 €?“
  • „Gehören beide Bankkonten derselben Gesellschaft?“
  • „War die Zahlung über 2.000,00 € Kaution, Umsatz, Darlehen oder Einlage?“
  • „Kannst du die Originalrechnung zu dieser Kartenbelastung liefern?“

Lagere keine Fachentscheidung aus:

  • „Welches Konto sollen wir nehmen?“
  • „Ist das Reverse Charge?“
  • „Dürfen wir die Umsatzsteuer abziehen?“
  • „Muss das aktiviert werden?“

DeinHans soll die erste Frageart strukturieren und die zweite mit den relevanten Nachweisen an die fachliche Prüfung weiterleiten.

Was das Produkt vorbereitet und wo es endet

DeinHans kann Nachweise ordnen, Quellenkontext erhalten, unterstützte Auszahlungsformate rekonstruieren, Zahlungszuordnungen und Buchungsvorschläge vorbereiten, Antworten halten und Ausnahmen sowie Monatsbereitschaft darstellen. Das reduziert manuelle Rekonstruktion aus E-Mails, Ordnern, Tabellen und Bank-PDFs.

Die Grenzen sind ebenso wichtig:

  • Das Produkt erfindet keine fehlenden Nachweise.
  • Es garantiert nicht die Erkennung jedes Anbieterformats oder Dokuments.
  • Es verwandelt eine Mandantenantwort nicht in eine Steuerentscheidung.
  • Es macht aus einem Vorschlag keine Buchung und aus einem Monatsstatus keine Einreichung.
  • Es unterschreibt nicht, zertifiziert keine Ordnungsmäßigkeit und übernimmt keine Berufspflicht.
  • DATEV-Übertragung, Import, Buchung und Einreichung bleiben eigene befugte Kontrollen.

Monatliche Arbeitsvereinbarung

Unternehmen und Kanzlei sollten vorab festlegen:

  • welche Konten, Plattformen, Kassen und Belegkanäle erwartet werden;
  • wer welche Quelle bis wann liefert;
  • wer fehlende Nachweise verfolgt;
  • welche Fragen zum Unternehmen und welche zur Steuerkanzlei gehören;
  • wer Vorschläge prüft und freigibt;
  • was „prüfbereit“ bedeutet;
  • welche Folgeaktionen die Kanzlei beauftragt und befugt ausführt.

Übergabe-Checkliste

  • Jede erwartete Quelle hat einen benannten Lieferanten.
  • Mandantenfragen verlangen Fakten und erhalten die Antworten.
  • Vorbereitete Zuordnungen und Vorschläge bleiben prüfbar.
  • Vollständigkeitsprüfung der Buchhaltung ist von Kanzleifreigabe getrennt.
  • Wesentliche Ausnahmen haben Verantwortlichen und nächste Aktion.
  • Produktbereitschaft wird nicht als fachliche Freigabe oder Einreichung beschrieben.
  • Änderungen und Freigaben bleiben mit der Quelle verbunden.
  • Der Auftrag regelt, wer unterschreibt oder einreicht.

Klare Rollen schaffen keine zusätzliche Bürokratie. Sie beseitigen die wiederkehrende Frage „Wer hätte das tun sollen?“ und lassen jede Person die Arbeit erledigen, die nur sie verantworten kann.

Quellen

Die Quellen wurden am 21. Juli 2026 geprüft. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung.

  1. § 238 Handelsgesetzbuch – Buchführungspflicht
  2. Bundesfinanzministerium – GoBD, Änderung vom 14. Juli 2025

Weiterlesen

Sehen, wie DeinHans diesen Arbeitsablauf unterstützt

Lerne den Produktablauf kennen, ohne Automatisierung mit fachlicher Freigabe zu verwechseln.

Produkt ansehen
Zurück zum Wissensbereich