Für Unternehmen und Steuerkanzleien

Wer übernimmt was in der automatisierten Mandantenbuchhaltung?

Automatisierte Buchhaltung entlastet die Kanzlei, wenn sie verwertbare Antworten erhält und nicht einen weiteren Posteingang betreuen muss. Der Mandant liefert Tatsachen, die nur das Unternehmen kennt. Hans verarbeitet Belege, bucht unterstützte Vorgänge, stimmt Zahlungen ab und unterstützt den Monatsabschluss. Die Kanzlei bestimmt die fachliche Behandlung und prüft die entscheidungsbedürftigen Fälle. Eine kurze Arbeitsvereinbarung benennt erwartete Quellen, zuständige Personen und die Ergebnisse, die jeden Monat vorliegen sollen.

Autor: DeinHans Team

Aktualisiert: 4 Min. Lesezeit
In diesem Artikel

Das Wichtigste

  • Für jede Quelle und Rückfrage eine zuständige Person benennen.
  • Mandanten nach benötigten Geschäftsfakten fragen.
  • Abschluss, Importkontrolle und gesetzliche Übermittlungen eindeutig zuordnen.

Den Monatsablauf in sechs Punkten vereinbaren

Die folgenden Termine sind beispielhafte Bearbeitungsfristen, keine gesetzlichen Abgabefristen.

AufgabeZuständigkeitVereinbartes Ergebnis
Einkaufs- und Verkaufsunterlagen bis zum dritten Arbeitstag liefernBenannte Kontaktperson beim MandantenAlle erwarteten Quellen einschließlich Korrekturen und privat bezahlter betrieblicher Einkäufe
Bank- und Zahlungsdienstleisterdaten bis Monatsende bereitstellenKontaktperson oder zuständige BuchhaltungAlle Geschäftskonten und Zahlungsdienstleister für den vollständigen Zeitraum abgedeckt
Eingehende Belege und Bankdaten verarbeitenHans nach Einrichtung durch die KanzleiGebuchte Vorgänge, verknüpfte Nachweise, Zahlungszuordnungen und erkannte Klärungsfälle
Fehlende Geschäftsfakten bis zum fünften Arbeitstag klärenMandantenkontakt; Nachverfolgung innerhalb der Kanzlei zugeordnetKonkrete Antworten und Nachweise am jeweiligen Vorgang
Monat prüfen und abschließenZuständige Sachbearbeitung und Prüfung gemäß AuftragAbgestimmte Bücher und dokumentierte Klärung der abschlussrelevanten Sachverhalte
Importieren, kontrollieren und gegebenenfalls anmeldenBenannte Person in der KanzleiBestätigter Stand der Zielbuchhaltung und getrennt nachverfolgte gesetzliche Übermittlungen

Ersetzen Sie die Rollen im Mandatsablauf durch tatsächliche Namen. In einer kleinen Kanzlei kann eine Person bearbeiten, prüfen und importieren. Jede Aufgabe braucht trotzdem ein erkennbares Ergebnis.

Den Mandanten nach etwas fragen, das er beantworten kann

Eine Bankbelastung über 2.400,00 € trägt den Verwendungszweck „Personal September“. Die Buchhaltung muss Lohnzahlung, Vorschuss, Erstattung und andere Zahlungen auseinanderhalten.

Eine brauchbare Rückfrage lautet:

Bitte stellen Sie die Zahlungsliste zu dieser Belastung über 2.400,00 € bereit und bestätigen Sie den zugehörigen Lohnmonat.

„Welches Konto und welchen Steuerschlüssel sollen wir verwenden?“ verlagert die Buchhaltungsaufgabe an die falsche Stelle.

Der Mandant liefert die September-Zahlungsliste: 1.400,00 € für Beschäftigten A und 1.000,00 € für Beschäftigten B. Die Kanzlei bestätigt, dass der Lohnbuchungsbeleg diese Nettolohnverbindlichkeiten bereits erfasst hat. Der Ausgleich lautet daher 2.400,00 € Nettolohnverbindlichkeiten im Soll an 2.400,00 € Bank im Haben. Die beiden Verbindlichkeiten sind ausgeglichen; der Lohnaufwand entsteht nicht erneut.

Wird die Lohnbuchung ausschließlich in der empfangenden Kanzleisoftware erfasst, erfolgt die vollständige Lohnabstimmung dort. Eine Bankzahlung ersetzt die fehlenden Aufwands- und Verbindlichkeitsbuchungen nicht. Der Lohnleitfaden beschreibt diese Übergabe.

Wo die vier Agenten unterstützen

AgentUnterstützte ArbeitBeitrag von Kanzlei oder Mandant
BelegeingangsagentLiest und klassifiziert Unterlagen, extrahiert Felder und unterstützt die GeschäftspartnerzuordnungRichtige Originalunterlagen und eingerichtete Mandantenbuchhaltung
MandantenagentUnterstützt die Beschaffung fehlender Erklärungen und BelegeAntworten zum tatsächlichen Geschäftsvorgang
BankagentOrdnet Zahlungen und Rechnungen zu; unterstützt Aufteilungen und den buchhalterischen AusgleichVollständige Bankdaten und Nachweise zu ungewöhnlichen Bewegungen
BuchhaltungsagentPrüft den Monat auf Abweichungen und Sachverhalte mit KlärungsbedarfFachliche Entscheidungen und erforderliche Abschlussprüfung

Die Buchungslogik verarbeitet die Buchungssätze und die eingerichteten Steuerregeln. Zusammen führen diese Funktionen Routinearbeit über Buchung und Abstimmung bis zu abgeschlossenen Büchern. Die Kanzlei konzentriert sich auf Einrichtung, Klärungsfälle und die zum Auftrag passende Prüfung.

Für die Personal- und Kapazitätsplanung hilft der Arbeitsaufwand je abgeschlossenem Mandantenmonat, einschließlich Rückfragen und Korrekturen.

Fehlende Unterlagen konkret benennen

„Belege fehlen“ ist schwer zu bearbeiten. „Rechnung zur Kartenzahlung über 286,40 € an Lieferant X vom 18. September“ bezeichnet etwas, das der Mandant finden kann.

Eine Rückfrage sollte Betrag, Datum, bekannten Geschäftspartner, benötigten Nachweis und Kontaktperson enthalten. Fassen Sie zusammengehörige Fragen bei Bedarf zusammen; jede Antwort bleibt ihrem Vorgang zugeordnet.

Halten Sie außerdem fest, ob die Antwort nur diesen Fall oder die laufende Einrichtung betrifft. Ein neues Geschäftskonto gehört in die Quellenübersicht. Ein einmaliger Privatkauf braucht eine eigene Behandlung und keine pauschale Lieferantenregel.

Die Übergabe über die Exportdatei hinaus festlegen

Vereinbaren Sie vor dem ersten Monat Zielsoftware, Kontenzuordnung, Steuerschlüssel, Debitoren- und Kreditorennummern sowie Belegreferenzen. Hans kann das DATEV-Paket und konfigurierbare CSV-Exporte für weitere unterstützte Abläufe erzeugen, darunter Agenda FIBU und Lexware buchhaltung.

Die empfangende Person prüft, dass alle vorgesehenen Buchungen genau einmal angekommen sind, Salden stimmen und Belege auffindbar sind. Eine direkte DATEV-Anbindung ist geplant; Dateierstellung und erfolgreicher Import bleiben getrennte Schritte.

Der Einrichtungsleitfaden hilft bei der ersten Übergabe, der Leitfaden zur Monatsprüfung beim laufenden Ablauf. Gesetzliche Übermittlungen und Unterschriften liegen bei der im Auftrag dazu befugten Person.

Eine gute Arbeitsvereinbarung beantwortet auch den Ausnahmefall: Wenn ein Vorgang nicht weiterbearbeitet werden kann, sind die fehlende Tatsache, die zuständige Person und das erwartete Ergebnis eindeutig.

Quellen

Die Quellen wurden am 06. Oktober 2026 geprüft. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung.

  1. § 238 Handelsgesetzbuch – Buchführungspflicht
  2. § 146 Abgabenordnung – Ordnungsvorschriften für die Buchführung
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