Für Steuerkanzleien

Gewinn und Liquidität erklären: Eine vollständige Überleitung

Der Unterschied zwischen Gewinn und Liquidität wird verständlich, wenn jede Abweichung einen Namen und einen Betrag bekommt. Beginnen Sie mit dem Monatsergebnis, erklären Sie offene Rechnungen und zeigen Sie anschließend Investitionen und Finanzierung. Am Ende muss die Rechnung zum Bankbestand passen. Das folgende Beispiel verbindet diese Schritte ohne ungeklärten Restbetrag. Für das Mandantengespräch lässt es sich mit der tatsächlichen Saldenliste und den offenen Posten des Unternehmens anpassen.

Autor: DeinHans Team

Aktualisiert: 3 Min. Lesezeit
In diesem Artikel

Das Wichtigste

  • Leiten Sie das Ergebnis rechnerisch zur Veränderung des Bankbestands über.
  • Trennen Sie laufendes Geschäft, Investitionen und Finanzierung.
  • Benennen Sie fehlende Buchungen in einem vorläufigen Ergebnis.
  • Besprechen Sie die künftige Zahlungsfähigkeit anhand konkreter Fälligkeiten.

Erst die Annahmen festlegen

Ein kleines Dienstleistungsunternehmen beginnt den Monat mit 30.000 € Bankguthaben und 30.000 € Eigenkapital. Weitere Vermögenswerte, Schulden oder offene Rechnungen gibt es zu Beginn nicht.

Im Monat erbringt es Leistungen für 18.000 €. Kunden zahlen 11.000 €; 7.000 € bleiben offen. Laufende Aufwendungen von 9.000 € entstehen und werden vollständig bezahlt. Das Unternehmen kauft eine Ausstattung für 4.000 € und erhält ein neues Darlehen über 10.000 €.

Das Lehrbeispiel verwendet die Bilanzierung. Umsatzsteuer, Ertragsteuern und Abschreibungen bleiben unberücksichtigt. Für die Ausstattung wird eine Aktivierungspflicht vorausgesetzt. Die nachfolgenden 9.000 € sind daher Gewinn vor Abschreibungen und Ertragsteuern, kein endgültiges handelsrechtliches Ergebnis.

Ergebnis und Bank getrennt berechnen

Das vereinfachte Ergebnis lautet:

18.000 € Erlöse − 9.000 € laufende Aufwendungen = 9.000 € Gewinn.

In die Bankrechnung gehören die tatsächlich eingegangenen Kundenzahlungen:

BankbewegungBetrag
Anfangsbestand30.000 €
Kundenzahlungen+11.000 €
Laufende Zahlungen−9.000 €
Kauf der Ausstattung−4.000 €
Darlehensauszahlung+10.000 €
Schlussbestand38.000 €

Die noch offenen 7.000 € Umsatz sind in diesem Monat nicht auf dem Bankkonto angekommen. Das Darlehen über 10.000 € erhöht dagegen das Bankguthaben, ohne einen Erlös zu erzeugen.

Die Überleitung fürs Mandantengespräch

Vom Ergebnis zur LiquiditätBetrag
Gewinn vor Abschreibungen und Ertragsteuern9.000 €
Zunahme offener Kundenforderungen−7.000 €
Bezahlte Ausstattung−4.000 €
Neues Darlehen+10.000 €
Zunahme des Bankguthabens8.000 €

Eine verständliche Erklärung lautet: „Das Unternehmen hat vor Abschreibungen und Ertragsteuern 9.000 € verdient. Kunden schulden noch 7.000 €, und 4.000 € wurden in Ausstattung investiert. Das neue Darlehen brachte 10.000 €. Deshalb liegen jetzt 8.000 € mehr auf dem Konto.“

Damit wird auch die Finanzierung sichtbar. Aus 11.000 € Kundenzahlungen und 9.000 € laufenden Auszahlungen entstehen zunächst 2.000 € Liquidität. Nach dem Kauf der Ausstattung wäre der Bankbestand ohne Darlehen um 2.000 € gesunken. Ein Blick allein auf das höhere Guthaben würde diesen Zusammenhang verdecken.

Die Bilanz als zweite Kontrolle

Das Vermögen am Monatsende beträgt 49.000 €:

  • Bank: 38.000 €.
  • Kundenforderungen: 7.000 €.
  • Ausstattung vor Abschreibung: 4.000 €.

Dem stehen 10.000 € Darlehen und 39.000 € Eigenkapital gegenüber: 30.000 € Anfangskapital zuzüglich des vereinfachten Gewinns von 9.000 €. Beide Seiten ergeben 49.000 €.

Stimmen Überleitung und Bilanz nicht überein, fehlt möglicherweise eine Bewegung. Auch abweichende Anfangsbestände oder eine nur in einer Rechnung berücksichtigte Abschlussbuchung kommen als Ursache infrage.

Die Überleitung an einen echten Monat anpassen

Je nach Mandat kommen weitere Zeilen hinzu:

SachverhaltWirkung bei der Überleitung vom Gewinn
Aufwand erfasst, Lieferantenrechnung noch unbezahltZunahme der Verbindlichkeiten hinzurechnen
Abschreibung bereits im Ergebnis enthaltenZahlungsunwirksamen Aufwand hinzurechnen
Alte Lieferantenverbindlichkeiten bezahltAbnahme der Verbindlichkeiten abziehen
Darlehen getilgtFinanzierungsauszahlung zeigen; Zinsaufwand getrennt behandeln
Zahlungen an Inhaber oder GesellschafterTatsächlichen Rechtsgrund und Buchungscharakter bestimmen

„Privatentnahme“ ist keine allgemeine Erklärung für eine Zahlung an einen GmbH-Gesellschafter. Darlehensrückzahlung, Gehalt, Ausschüttung und Gesellschafterforderung sind unterschiedliche Sachverhalte.

Die zahlungsunabhängige Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen bei der Bilanzierung regelt § 252 HGB. Bei einer EÜR ist die Ausgangsrechnung entsprechend anders.

Mit einer Entscheidung aus dem Gespräch gehen

Wann werden die 7.000 € Forderungen voraussichtlich bezahlt? Sind Beträge strittig? Welche Auszahlungen werden vorher fällig? Die Überleitung erklärt den vergangenen Monat. Eine Liquiditätsplanung mit konkreten Terminen beantwortet die Frage nach der nächsten Zahlungsfähigkeit.

Dafür gehören OPOS-Liste und Bankabstimmung ins Gespräch. So werden aus einer abstrakten Differenz bestimmte Rechnungen und Zahlungstermine.

Quellen

Die Quellen wurden am 06. Oktober 2026 geprüft. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung.

  1. § 242 Handelsgesetzbuch – Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  2. § 266 Handelsgesetzbuch – Gliederung der Bilanz
  3. § 275 Handelsgesetzbuch – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
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