In diesem Artikel
Das Wichtigste
- Leiten Sie das Ergebnis rechnerisch zur Veränderung des Bankbestands über.
- Trennen Sie laufendes Geschäft, Investitionen und Finanzierung.
- Benennen Sie fehlende Buchungen in einem vorläufigen Ergebnis.
- Besprechen Sie die künftige Zahlungsfähigkeit anhand konkreter Fälligkeiten.
Erst die Annahmen festlegen
Ein kleines Dienstleistungsunternehmen beginnt den Monat mit 30.000 € Bankguthaben und 30.000 € Eigenkapital. Weitere Vermögenswerte, Schulden oder offene Rechnungen gibt es zu Beginn nicht.
Im Monat erbringt es Leistungen für 18.000 €. Kunden zahlen 11.000 €; 7.000 € bleiben offen. Laufende Aufwendungen von 9.000 € entstehen und werden vollständig bezahlt. Das Unternehmen kauft eine Ausstattung für 4.000 € und erhält ein neues Darlehen über 10.000 €.
Das Lehrbeispiel verwendet die Bilanzierung. Umsatzsteuer, Ertragsteuern und Abschreibungen bleiben unberücksichtigt. Für die Ausstattung wird eine Aktivierungspflicht vorausgesetzt. Die nachfolgenden 9.000 € sind daher Gewinn vor Abschreibungen und Ertragsteuern, kein endgültiges handelsrechtliches Ergebnis.
Ergebnis und Bank getrennt berechnen
Das vereinfachte Ergebnis lautet:
18.000 € Erlöse − 9.000 € laufende Aufwendungen = 9.000 € Gewinn.
In die Bankrechnung gehören die tatsächlich eingegangenen Kundenzahlungen:
| Bankbewegung | Betrag |
|---|---|
| Anfangsbestand | 30.000 € |
| Kundenzahlungen | +11.000 € |
| Laufende Zahlungen | −9.000 € |
| Kauf der Ausstattung | −4.000 € |
| Darlehensauszahlung | +10.000 € |
| Schlussbestand | 38.000 € |
Die noch offenen 7.000 € Umsatz sind in diesem Monat nicht auf dem Bankkonto angekommen. Das Darlehen über 10.000 € erhöht dagegen das Bankguthaben, ohne einen Erlös zu erzeugen.
Die Überleitung fürs Mandantengespräch
| Vom Ergebnis zur Liquidität | Betrag |
|---|---|
| Gewinn vor Abschreibungen und Ertragsteuern | 9.000 € |
| Zunahme offener Kundenforderungen | −7.000 € |
| Bezahlte Ausstattung | −4.000 € |
| Neues Darlehen | +10.000 € |
| Zunahme des Bankguthabens | 8.000 € |
Eine verständliche Erklärung lautet: „Das Unternehmen hat vor Abschreibungen und Ertragsteuern 9.000 € verdient. Kunden schulden noch 7.000 €, und 4.000 € wurden in Ausstattung investiert. Das neue Darlehen brachte 10.000 €. Deshalb liegen jetzt 8.000 € mehr auf dem Konto.“
Damit wird auch die Finanzierung sichtbar. Aus 11.000 € Kundenzahlungen und 9.000 € laufenden Auszahlungen entstehen zunächst 2.000 € Liquidität. Nach dem Kauf der Ausstattung wäre der Bankbestand ohne Darlehen um 2.000 € gesunken. Ein Blick allein auf das höhere Guthaben würde diesen Zusammenhang verdecken.
Die Bilanz als zweite Kontrolle
Das Vermögen am Monatsende beträgt 49.000 €:
- Bank: 38.000 €.
- Kundenforderungen: 7.000 €.
- Ausstattung vor Abschreibung: 4.000 €.
Dem stehen 10.000 € Darlehen und 39.000 € Eigenkapital gegenüber: 30.000 € Anfangskapital zuzüglich des vereinfachten Gewinns von 9.000 €. Beide Seiten ergeben 49.000 €.
Stimmen Überleitung und Bilanz nicht überein, fehlt möglicherweise eine Bewegung. Auch abweichende Anfangsbestände oder eine nur in einer Rechnung berücksichtigte Abschlussbuchung kommen als Ursache infrage.
Die Überleitung an einen echten Monat anpassen
Je nach Mandat kommen weitere Zeilen hinzu:
| Sachverhalt | Wirkung bei der Überleitung vom Gewinn |
|---|---|
| Aufwand erfasst, Lieferantenrechnung noch unbezahlt | Zunahme der Verbindlichkeiten hinzurechnen |
| Abschreibung bereits im Ergebnis enthalten | Zahlungsunwirksamen Aufwand hinzurechnen |
| Alte Lieferantenverbindlichkeiten bezahlt | Abnahme der Verbindlichkeiten abziehen |
| Darlehen getilgt | Finanzierungsauszahlung zeigen; Zinsaufwand getrennt behandeln |
| Zahlungen an Inhaber oder Gesellschafter | Tatsächlichen Rechtsgrund und Buchungscharakter bestimmen |
„Privatentnahme“ ist keine allgemeine Erklärung für eine Zahlung an einen GmbH-Gesellschafter. Darlehensrückzahlung, Gehalt, Ausschüttung und Gesellschafterforderung sind unterschiedliche Sachverhalte.
Die zahlungsunabhängige Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen bei der Bilanzierung regelt § 252 HGB. Bei einer EÜR ist die Ausgangsrechnung entsprechend anders.
Mit einer Entscheidung aus dem Gespräch gehen
Wann werden die 7.000 € Forderungen voraussichtlich bezahlt? Sind Beträge strittig? Welche Auszahlungen werden vorher fällig? Die Überleitung erklärt den vergangenen Monat. Eine Liquiditätsplanung mit konkreten Terminen beantwortet die Frage nach der nächsten Zahlungsfähigkeit.
Dafür gehören OPOS-Liste und Bankabstimmung ins Gespräch. So werden aus einer abstrakten Differenz bestimmte Rechnungen und Zahlungstermine.
Quellen
Die Quellen wurden am 06. Oktober 2026 geprüft. Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung.
- § 242 Handelsgesetzbuch – Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- § 266 Handelsgesetzbuch – Gliederung der Bilanz
- § 275 Handelsgesetzbuch – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
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